Leasinganfrage Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Name *VornameNachnameE-Mail *Telefon *Beruf *AngestellterSelbstständigFreiberuflerGeburtsdatumStraße und HausnummerPLZWohnortBerufliche TätigkeitSelbstständig / Freiberuflich tätig seitAngestellt seitmonatl. EinkommenLink zum Leasingobjektz.B. Fahrzeug - Maschine - AGBs *Ich habe die AGB´s gelesen und bin damit Einverstanden. *Die AGB´s sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichen Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen sind nicht mehr gültig. Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde der deutschen Sprache mächtig zu sein, diese AGB`s gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Bedingungen. § 1 Die S & M Service , tritt ausschließlich als Agentur zur Vermittlung von gewerblichen und privaten Leasing – und Mietverträgen auf, auch bei negativer Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner . Die Fa. S & M Service ist keine Bank, Leasinggesellschaft oder Ähnliches. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesensgesetzes oder EU-Geldgesetzes. § 2 Für das Verhältnis zwischen dem Leasing – und Mietkaufgeber und dem Leasing – bzw. Mietnehmer/Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB´s und die im Leasing oder Mietvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasing – oder Mietgebers. Die S & M Service übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasing/Mietnehmer/Auftraggeber und dem jeweiligen Leasing/Mietgeber entstehen können. § 3 Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern, sowie vermittelte Kundenanfragen werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung erhoben und gespeichert. § 4 Alle Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden gesondert schriftlich festgelegt und geregelt. § 5 Der Auftraggeber versichert mit Einreichung der Leasinganfrage die Richtigkeit und Belegbarkeit der darin gemachten Angaben. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leasinganfrage rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil ist und das über die gemachten Angaben auch Belege angefordert werden können. § 6 Die Fa. S& M Service stellt für Ihre Vermittlertätigkeit dem Auftraggeber eine Gebühr (Courtage) in Höhe von 3 % vom Fahrzeugpreis zzgl. der jeweiligen gültigen Mwst. in Rechnung. Diese Gebühr ist nach Annahme des vorgelegten Vertragsangebotes durch die von der Fa. S & M Service ausgesuchten Leasing/Mietgesellschaft an den Auftraggeber sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. Die Annahme ist erfolgt, sobald der Kunde das unverbindliche, schriftliche Angebot der Leasing bzw. Mietgesellschaft angenommen hat. Die Annahme bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift unter der Annahmebestätigung oder in Ausnahmefällen spätestens vor Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden. Diese Zahlung ist auch fällig, wenn dem Kunden das Fahrzeug ausgehändigt wurde, ohne die vereinbarte Courtage vorher zu entrichten. Ohne Zahlung der Courtage kann keine Freigabe an die Leasinggesellschaft und keine Überweisung der Leasingsumme an das Autohaus erfolgen ! § 7 Der Kunde ist der Auftraggeber und verpflichtet sich zur Zahlung der oben genannten Gebühr innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung. Sollte die vereinbarte Gebühr innerhalb der genannten Frist nicht beglichen werden, oder kommt der Vertrag nach Unterzeichnung der Annahmebestätigung ohne Verschulden der Fa. S & M Service nicht zustande, wie z.B. wegen Nichtzahlung von angeforderten Gebühren ( Anzahlungen oder Bereitstellungsgebühren usw. ) , nicht beigebrachten Belegen, fehlenden Unterschriften oder anderen Umständen, die die Fa. S & M Service nicht zu vertreten hat, so kann der Vorgang mit Weitergabe der Kundendaten an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden. § 8 Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein können. § 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dieses die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksam und nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. §10 Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks, weil die Fa. S & M Service nicht verpflichtet ist Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Irrtum, Fehler und Zwischenverkauf vorbehalten. Eine Leasingzusage oder Vertragsabschluss erfolgt erst nach positiver Leasingentscheidung aufgrund der einzureichenden Selbstauskunft. (Leasingantrag). Die verbindlichen Konditionen und Kalkulationen erfolgen erst durch Übersendung des individuell ausgefertigten Leasing/Mietvertrages. Insbesondere behält sich der Leasing/Mietgeber vor, die Kalkulation und sonstigen Leasingbedingungen anzupassen, sowie den Vertragsabschluss von Auflagen, Sicherheiten und/oder evtl. Nachweisen abhängig zu machen. § 11 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz der Fa. S & M Service in Essen.DSGVO-Einverständnis *Ich willige ein, dass diese Website meine übermittelten Informationen speichert, sodass meine Anfrage beantwortet werden kann.E-Mail-Adresse *Absenden