Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB´s sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichen Fassung gültig. Alle vorangegangenen
Versionen sind nicht mehr gültig. Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde der
deutschen Sprache mächtig zu sein, diese AGB`s gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert
die nachfolgenden Bedingungen.
§ 1 Die S & M Service , tritt ausschließlich als Agentur zur Vermittlung von gewerblichen und
privaten Leasing – und Mietverträgen auf, auch bei negativer Schufa und ohne Bankauskunft
unserer Partner .
Die Fa. S & M Service ist keine Bank, Leasinggesellschaft oder Ähnliches.
Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesensgesetzes
oder EU-Geldgesetzes.
§ 2 Für das Verhältnis zwischen dem Leasing – und Mietkaufgeber und dem Leasing – bzw.
Mietnehmer/Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB´s und die im Leasing oder Mietvertrag
festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasing – oder Mietgebers.
Die S & M Service übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem
Vertragsverhältnis zwischen dem Leasing/Mietnehmer/Auftraggeber und dem jeweiligen
Leasing/Mietgeber entstehen können.
§ 3 Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern, sowie vermittelte
Kundenanfragen werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung
erhoben und gespeichert.
§ 4 Alle Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden gesondert schriftlich festgelegt und
geregelt.
§ 5 Der Auftraggeber versichert mit Einreichung der Leasinganfrage die Richtigkeit und
Belegbarkeit der darin gemachten Angaben. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Leasinganfrage
rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil ist und das über die gemachten Angaben auch Belege
angefordert werden können.
§ 6 Die Fa. S& M Service stellt für Ihre Vermittlertätigkeit dem Auftraggeber eine Gebühr
(Courtage) in Höhe von 3 % vom Fahrzeugpreis zzgl. der jeweiligen gültigen Mwst. in Rechnung.
Diese Gebühr ist nach Annahme des vorgelegten Vertragsangebotes durch die von der
Fa. S & M Service ausgesuchten Leasing/Mietgesellschaft an den Auftraggeber sofort nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.
Die Annahme ist erfolgt, sobald der Kunde das unverbindliche, schriftliche Angebot der Leasing
bzw. Mietgesellschaft angenommen hat. Die Annahme bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift
unter der Annahmebestätigung oder in Ausnahmefällen spätestens vor Übergabe des Fahrzeuges an
den Kunden.
Diese Zahlung ist auch fällig, wenn dem Kunden das Fahrzeug ausgehändigt wurde, ohne
die vereinbarte Courtage vorher zu entrichten. Ohne Zahlung der Courtage kann keine Freigabe an
die Leasinggesellschaft und keine Überweisung der Leasingsumme an das Autohaus erfolgen !
§ 7 Der Kunde ist der Auftraggeber und verpflichtet sich zur Zahlung der oben genannten Gebühr
innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung. Sollte die vereinbarte Gebühr innerhalb der
genannten Frist nicht beglichen werden, oder kommt der Vertrag nach Unterzeichnung der
Annahmebestätigung ohne Verschulden der Fa. S & M Service nicht zustande, wie z.B. wegen
Nichtzahlung von angeforderten Gebühren ( Anzahlungen oder Bereitstellungsgebühren usw. ) ,
nicht beigebrachten Belegen, fehlenden Unterschriften oder anderen Umständen, die die
Fa. S & M Service nicht zu vertreten hat, so kann der Vorgang mit Weitergabe der Kundendaten
an ein Inkassounternehmen weitergegeben werden.
§ 8 Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt
worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein können.
§ 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so berührt dieses die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue
Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksam und nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen
Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
§10 Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks, weil die
Fa. S & M Service nicht verpflichtet ist Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen
anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Irrtum, Fehler und
Zwischenverkauf vorbehalten.
Eine Leasingzusage oder Vertragsabschluss erfolgt erst nach positiver Leasingentscheidung
aufgrund der einzureichenden Selbstauskunft. (Leasingantrag).
Die verbindlichen Konditionen und Kalkulationen erfolgen erst durch Übersendung
des individuell ausgefertigten Leasing/Mietvertrages.
Insbesondere behält sich der Leasing/Mietgeber vor, die Kalkulation und sonstigen
Leasingbedingungen anzupassen, sowie den Vertragsabschluss von Auflagen, Sicherheiten und/oder
evtl. Nachweisen abhängig zu machen.
§ 11 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige
Verfahren, ist der Sitz der Fa. S & M Service in Essen.